Im Rahmen des SGB VIII, Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34, 35a, 36 und 41, und §§ 77ff, 113 SGB IX können in den Jugendhilfeeinrichtungen der Fachinstitute Blauschek Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemäß den Vereinbarungen aus dem Hilfeplanverfahren stationär, teilstationär oder ambulant beschult, betreut und gefördert werden.

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe verfügen alle Einrichtungen im Sinne des § 78c SGB VIII über eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung. Diese enthält alle wesentlichen Leistungsmerkmale der jeweiligen Einrichtung und deren konzeptionelle Ausrichtung. Sie beschreibt darüber hinaus die fachlichen Standards, die für die qualitative und quantitative Leistungserbringung erforderlich sind und den darüber erzielten Konsens in einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung.

Fachinstitute Blauschek: Hilfen zur Erziehung

Als oberste Aufsichtsbehörde fungiert für die Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek das Landesjugendamt Westfalen-Lippe. Die Entgelte für die angebotenen Hilfen zur Erziehung werden mit den Jugendämtern der Kreise Lippe bzw. Paderborn auf Basis der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen sowie der Kostenkalkulation für jede Einrichtung in regelmäßigen Abständen neu verhandelt und auf Plausibilität überprüft. Im Gegenzug verpflichten sich die Einrichtungen der Fachinstitute Blauschek, die vereinbarten Leistungen bedarfsgerecht im vereinbarten Umfang und der vereinbarten Qualität in vollem Umfang zu erbringen.

Aufnahmeverfahren

Zusammenarbeit von Eltern, Einrichtung und Jugendamt zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen

Freie Plätze

Freie Plätze in unseren Jugendhilfeeinrichtungen

Art des Angebotesgesetzliche GrundlageAlterGeschlechtBetreuungsschlüsselfreie Plätze /Anzahl der max. Plätze
Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen§§ 27, 34, 35a 10-17
/
1 : 2
(2/10)
Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen§§ 27, 34, 35a 10-17
1 : 1,8
(1/9)
Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen§§ 27, 34, 35a 10-17
1 : 1,8
(0/9)

Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen

gesetzliche Grundlage:
§§ 27, 34, 35a
Alter:
10-17
Geschlecht:
/
Betreuungsschlüssel:
1 : 2
freie Plätze /Anzahl der max. Plätze:
(2/10)

Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen

gesetzliche Grundlage:
§§ 27, 34, 35a
Alter:
10-17
Geschlecht:
Betreuungsschlüssel:
1 : 1,8
freie Plätze /Anzahl der max. Plätze:
(1/9)

Regelgruppe mit 365 Betreuungstagen

gesetzliche Grundlage:
§§ 27, 34, 35a
Alter:
10-17
Geschlecht:
Betreuungsschlüssel:
1 : 1,8
freie Plätze /Anzahl der max. Plätze:
(0/9)

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Telefon: 0 52 51 698 777

Beratung/Therapie

Systemische Beratung/Therapie und Familientherapie

Schulbegleitung

Für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben

Die Jugendhilfeeinrichtung Schloss Varenholz bietet Schulbegleitung gem. § 35a SGB VIII und § 112 SGB IX – Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche an, wobei die Schulbegleiter*innen an den Schulen der OWL gemeinnützigen Privatschulgesellschaft mbH oder an öffentlichen Schulen eingesetzt werden können.

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